Zu unseren Tätigkeiten im Arbeitsrecht gehören sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und betrieblichen Abläufen, als auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, etwa wenn es um Kündigungen, Befristungen, Lohnansprüche, Abfindungen, Versetzungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder Eingruppierungen geht.
In Unternehmen wirken wir in Einigungsstellen und Aufsichtsräten mit. Wir beraten zu und begleiten Umstrukturierungsprozesse in Betrieben in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Hierzu zählen u.a. Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitmodelle oder Herbeiführung von Interessenausgleich und Sozialplänen.
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