Das Bau- und Architektenrecht zählt aufgrund der erheblichen Regelungsdichte zu einem hochkomplexen Teilgebiet des Liegenschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Gestaltung von Projektverträgen (Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Architektenverträgen, Verträgen mit Baubetreuern, Verträgen mit Sonderplanern) und prüfen diese. Außerdem vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Werklohnforderungen, Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Baubehinderungen oder Baustillstand sowie Baumängeln und/oder beraten Sie baubegleitend in rechtlichen Fragen. Zu unseren Schwerpunkten zählen:
*Das Bauhandwerkerpfandrecht ist der aus ZGB 837 Abs. 1 fließende gesetzliche Anspruch der Handwerker und Unternehmer auf Eintragung eines Grundpfandrechtes zulasten des Grundstückes, auf welchem sie tätig sind oder waren.
Wir betreuen unsere Mandanten in jeder Phase des Bauprojekts. Durch unsere Mitwirkung und Begleitung können rechtliche und wirtschaftliche Fragen bereits im Voraus schnell geklärt werden. Hierdurch können langwierige und insbesondere kostenintensive gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.
Ziel unserer Beratung ist, dass unsere Mandanten selbstständig rechtssichere Entscheidungen treffen können, die letztlich ihr Geschäft sowie ihr persönliches Vermögen schützen.
Rechtsanwaltskanzlei Karehnke Marburger Str. 14
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